Formulare der Gemeinde Rietschen
Bauamt der Gemeinde Rietschen
Formulare
Anlage 1 - Bauantrag nach §68 SächsBO
Anlage 3 - Anzeige der Beseitigung von Anlagen nach §61 Abs. 3 Sächsische Bauordnung
Anlage 4 - Bauantrag für Werbeanlagen nach §68 SächsBO
Anlage 5 - Antrag auf Vorbescheid nach §75 SächsBO
Anlage 8 - Schriftlicher Teil des Lageplans nach § 9 Durchführungsverordnung zur SächsBO
Anlage 9 - Baubeschreibung
Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach §45 StVO
Anlage - Erklärung des Tragwerkplaners zur Prüfung des Vorhabens nach § 12 Abs. 3 DVOSächsBO
Dokumente zur Information
Sächsische Bauordnung (SächsBO)
Anschriften Medienträger
Hauptamt der Gemeinde Rietschen
Alle Formulare, die Sie für die Einkommenssteuererklärung benötigen, liegen für Sie im Gemeindeamt Rietschen im Erdgeschoss aus. Reisepass-, Kinderreisepass- und Personalausweisangelegenheiten sind persönlich im Einwohnermeldeamt zu beantragen.
Gewerbeamt
Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 Abs. 1 GastG)
Meldeamt
Wohnungsgeberbestätigung
Zustimmungserklärung zur Ausstellung/Verlängerung eines (Kinder-) Reisepasses oder Personalausweises für Kinder
Ordnungsamt
Antrag auf Ausnahmegenehmigung Nachtruhe
Antrag auf Genehmigung zum Abbrennen eines Feuerwerkes Klasse II
Antrag auf Erstattung von Verdienstausfall für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr
Standesamt
Antrag auf Ausstellung einer Urkunde aus dem Geburts- oder Sterberegister
Antrag auf Ausstellung einer Urkunde aus dem Eheregister oder dem Familienbuch
Sekretariat
Einwilligung für die Veröffentlichung von Altersjubiläen im "Rietschener Anzeiger"
Einwilligung für die Veröffentlichung von Ehejubiläen im "Rietschener Anzeiger"
Kämmerei der Gemeinde Rietschen
Die Gemeinde Rietschen empfiehlt Ihnen, für alle Steuern und Abgabearten die Erteilung einer Einzugsermächtigung zu überdenken. Wenn Sie bei einer Bank oder Sparkasse ein Girokonto führen, können Sie uns durch Ihre Beteiligung an diesem Einzugsverfahren helfen, unsere Verwaltung zu rationalisieren und somit Steuergelder zu sparen. Nach sorgfältiger Überlegung werden Sie feststellen, dass der Einzug auch Ihnen folgende Vorteile bringt:
- die Überwachung der Zahlungstermine fällt weg,
- unnötige Säumniszinsen und Mahngebühren entstehen Ihnen nicht,
- der Weg zur Bank / Sparkasse und das Schreiben der Überweisung entfällt,
- Nachteile entstehen Ihnen nicht, weil die Einzugsermächtigung von Ihnen jederzeit zurückgenommen werden kann und nur fällige Forderungen eingezogen werden.
Bei Einverständnis laden Sie sich die entsprechende Einzugsermächtigung herunter, füllen Sie aus und geben sie umgehend bei der Gemeinde Rietschen ab.
Steuern
Anmeldung eines Hundes
Abmeldung eines Hundes
SEPA-Lastschriftsmandat/ Einzugsermächtigung für Steuern/ Abgaben/ Elternbeiträge (Rietschen)
SEPA-Lastschriftsmandat/ Einzugsermächtigung für Steuern/ Abgaben (Kreba-Neudorf)
Trinkwasser und Abwasser
SEPA-Lastschriftsmandat/ Einzugsermächtigung für Trinkwasser- und Abwassergebühren
Formulare für Kundenwechsel, Zählerablesung etc. unter http://www.stadtwerke-niesky.de/Service.html
Abwasserzweckverband "Schöpsaue"
SEPA-Lastschriftsmandat/ Einzugsermächtigung
Weitere Formulare im Amt 24 - http://amt24.sachsen.de