Schiedsstelle
Aufgaben/Verfahrensweise
Die Aufgabe des Friedensrichters besteht darin, außerhalb eines Gerichtsverfahrens kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten, vermögens- und strafrechtlicher Art zu schlichten und im Schlichtungsverfahren einen Vergleich herbeizuführen. Die Aufgabenpalette des Friedensrichters ist vielfältig, wie beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten, Ärger mit dem Vermieter, aber auch Körperverletzung, Hausfriedensbruch oder Beleidigung und Sachbeschädigung. Der Friedensrichter wird alle fünf Jahre durch den Gemeinderat gewählt.
Durch eine Zweckvereinbarung ist die Schiedsstelle der Gemeinde Rietschen auch für die Gemeinde Kreba-Neudorf zuständig. Einmal im Monat findet nach Anmeldung eine Sprechstunde der Friedensrichterin in der Gemeindeverwaltung Rietschen, Forsthausweg 2, 02956 Rietschen statt.
Schlichtungsanträge oder Gesprächsbedarf bei der Friedensrichterin bitte unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Telefonnummer und / oder E-Mailadresse anmelden:
a) per E-Mail an: schiedsstelle@rietschen.de
b) schriftlich an: Gemeinde Rietschen, Schiedsstelle Forsthausweg 2, 02956 Rietschen
c) telefonisch: 035772 40717 (mit AB)
Die Friedensrichterin vereinbart dann mit Ihnen einen Termin.
Informationen und Kontaktdaten
Frau Ute John
Telefon: 035772 40717 (mit AB)
E-Mail: schiedsstelle@rietschen.de